Fachstelle Sucht im Landkreis Oldenburg - Entwöhnungsbehandlung
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit einer ambulanten oder stationären Entwöhnungsbehandlung. Zudem können beide Behandlungswege kombiniert werden.
In einer ambulanten Entwöhnungsbehandlung verbleiben die Betroffenen in ihren häuslichen Umfeld (Arbeit, Familie). Die Behandlung erfolgt in Form von Einzel ? und Gruppengesprächen unter therapeutischer Leitung. Es finden regelmäßige wöchentliche Termine statt.
Da die Suchterkrankung immer die ganze Familie und nahestehende Menschen mit betrifft, bieten wir zudem eine Gruppe speziell für Angehörige sowie Paar ? und Familiengespräche an.
Vorraussetzung für die Teilnahme an einer ambulanten Entwöhnungsbehandlung sind die Bereitschaft zu einer aktiven und verbindlichen Teilnahme an den Behandlungsangeboten und die Fähigkeit, parallel zu der Behandlung den Alltag suchtmittelfrei zu bewältigen.
Die Kosten der ambulanten und stationären Entwöhnungsbehandlungen werden von der Rentenversicherung oder der Krankenversicherung übernommen.